Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder) leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen,
dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung!!
Inge Diekmann Private Förderschulen - Inh. Marion Heitner Esterwegen, Poststr. 2 - Tel. 0 59 55 / 9 35 18 57
Papenburg, Friederikenstr. 19 - Tel. 0 49 61 / 67 817
Ihrhove, Großwolder Str. 68 - Tel. 0 49 55 / 52 55
Haren, Lange Str. 66 - Tel. 0 59 32 / 46 92
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Nachhilfeunterricht aus dem Bildungspaket bezahlt in Esterwegen
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